Bundesweit gibt es eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen, die sich als Dolmetscher_innen im Gemeinwesen professionalisieren möchten. Es besteht jedoch eine enorme Vielfalt hinsichtlich des Umfangs, der Lernziele und -inhalte, der Anforderungen, der Prüfungsarten sowie der Evaluation und Qualitätssicherung solcher Bildungsmaßnahmen.
Eine solche Bandbreite an Qualifizierungsangeboten erschwert zum einen die Professionalisierung im Bereich des Dolmetschens im Gemeinwesen und verunsichert darüber hinaus Interessierte, die an solchen Maßnahmen teilnehmen möchten.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes „Qualitätsstandards und Mindestanforderungen für die Qualifizierung von Dolmetscher_innen für die soziale Arbeit in Deutschland“ (Breitsprecher et al., 2020) entwickelt. Die Entwicklung dieser Qualifizierungsstandards basiert auf einer umfangreichen wissenschaftlichen Datenbasis mit der Identifikation und Auswertung von über 400 (inter-)nationalen Qualifizierungsprogrammen sowie der Durchführung und Auswertung von Fokusgruppen und Einzelinterviews. In einem mehrstufigen bundesweiten Konsensus-Verfahren, das mit Expert_innen und Interessensgruppen besetzt war, wurden anschließend Qualitätskriterien auf Basis der Vorarbeiten exzerpiert, diskutiert und vereinbart. Diese Qualitätskriterien bildeten die fachliche Grundlage für die Umsetzung für das vorliegende Qualifizierungsprojekt.
Entwicklung und Evaluation eines Curriculums für die Mindestqualifizierung von Dolmetscher_innen auf der Grundlage der oben genannten Qualitätsmindeststandards
07/2019-09/2022
Im Rahmen des rund dreijährigen AMIF-Projekts „Qualifizierung Dolmetschen im Gemeinwesen. Eine Professionalisierung für Sprachmittler_innen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Behörden und Bildung“ wurden die Ziele mit Hilfe folgender Module erreicht:
Ein interdisziplinärer Beirat , bestehend aus Expert_innen und relevanten Interessensgruppen, unterstützte konstruktiv und kritisch die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahme.
Die Projektergebnisse wurden vorgestellt im Rahmen des Symposiums „Qualifizierung Dolmetschen im Gemeinwesen“ am 26.06.2022 sowie auf der bundesweiten Fachtagung „Dolmetschen im Gesundheits- und Gemeinwesen: Perspektiven, Qualifizierung & zukünftige Entwicklungen“ am 23. und 24. September 2022. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier.
500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, inklusive Selbstlernzeit, Kurzpraktikum, Prüfungsvorbereitung nach der Methode der Dolmetschinszenierungen. (Die Hälfte davon als Präsenzveranstaltung.)
Menschen, die mit Deutsch und einer (oder mehr) einschlägigen Arbeitssprachen von verschiedenen Einrichtungen zum Dolmetschen hinzugezogen werden, oder die diese Tätigkeit zukünftig ausüben möchten.
Die Teilnehmer_innen können nach Abschluss des Kurses die grundlegenden Konzepte und Tätigkeiten der Sprachmittlung richtig bezeichnen und die dafür notwendigen Kompetenzen und berufsethischen Prinzipien benennen. Sie sind in der Lage, rechtliche und weitere Rahmenbedingungen wiederzugeben und zu begründen, dies insbesondere in den Einsatzbereichen Gesundheitswesen, Sozialwesen, Behörden und Bildung. Rollenzuschreibungen und Dynamiken in einem gedolmetschten Gespräch können sie analysieren und zuordnen. Sie können unterschiedliche Handlungsmuster erkennen, unterscheiden und vergleichen, um situationsspezifisch angemessene Entscheidungen für die (eigene) Dolmetschhandlung zu treffen und zu begründen. Sie lernen die (eigene) Dolmetschhandlung zu reflektieren und zu bewerten.
Dolmetscher_innen fit machen für den Berufsalltag: berufsbegleitend in 7 Monaten oder 3 Monate in Vollzeit in Hamburg. Vermittelt wurden Grundlagen über den Beruf; Dolmetschmodi, -techniken und -strategien; Sprachkompetenz; Kulturkompetenz; Rolle(n) der Dolmetscher_innen; Berufsethik; Trauma und Selbstfürsorge; Rechtliche Rahmenbedingungen; Dolmetschen als selbständige Tätigkeit; Einblick in die unterschiedlichen Einsatzbereiche. Vermittelt wurden theoretische Kenntnisse und praktisches Handlungswissen.
Personen, die an der Qualifizierung teilgenommen haben, mussten folgende Voraussetzungen erfüllen:
Erforderlich waren:
Pro Kurs betrug die Anzahl der Teilnehmer_innen mindestens 12, höchstens 20 Personen.
Der Kurs schloss mit einer praktischen und mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmer_innen erhielten eine Prüfungsurkunde, in der die Note bescheinigt wurde.
Die Kosten für diesen Kurs wurden vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union sowie den beteiligten Projektpartner_innen getragen.